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Anfrage der Strafverfolgungsbehörde nach nicht öffentlichen Registrantendaten

Aus Datenschutzgründen werden in Registrierungsdaten enthaltene personenbezogene Daten nicht mehr in unserem öffentlichen WHOIS angezeigt. Diese Richtlinie enthält die allgemeinen Richtlinien für Strafverfolgungsbehörden, um Zugriff auf nicht öffentliche Registrantendaten („NPRD“) zu beantragen.

Diese Richtlinie gefährdet nicht die grundlegenden Interessen, Rechte und Freiheiten einer betroffenen Person, im Einklang mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) oder anderen ähnlichen Datenschutzgesetzen. Darüber hinaus ist diese Richtlinie kein Ersatz für rechtliche Standardanfragen nach Daten wie eine Vorladung oder eine ähnliche gerichtliche Verfügung.

Wichtige Überlegungen

  • Gültigkeit des Antrags: Der Antrag auf NPRD muss von einer nachprüfbaren Strafverfolgungsbehörde wie einer Strafverfolgungsbehörde oder Regierungsbehörde eingereicht werden.
  • Rechtsgrundlage : Die Strafverfolgungsbehörde muss die rechtlichen Gründe für eine qualifizierte Offenlegung von NPRD gemäß Artikel 6 und Artikel 9 der DSGVO oder ähnlichen anwendbaren Datenschutzgesetzen eindeutig nachweisen.
  • Zweck und Verhältnismäßigkeit : Die Strafverfolgungsbehörde muss nachweisen, dass die Daten erforderlich sind, um eine Bedrohung für Personen oder Einzelpersonen zu beheben, um bestehende Straftaten zu untersuchen oder um gerichtliche Schritte einzuleiten. Aus dem Antrag muss außerdem hervorgehen, dass der Zugriff auf die Daten gegenüber dem Grundrecht der betroffenen Person auf Datenschutz und dem üblichen Standardverfahren überwiegt.
  • Datenverarbeitung des NPRD : Sie sind für die ordnungsgemäße Entsorgung des NPRD innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt verantwortlich oder wenn Sie sich nicht mehr auf die angegebene rechtmäßige Grundlage verlassen können; je nachdem, was früher eintritt.

So übermitteln Sie einen Antrag auf NPRD

  1. Wenn Sie einen Antrag auf NPRD stellen möchten, senden Sie Ihre Anfrage bitte an whoisrequest @ godaddy.com .
  2. Nach Erhalt wird GoDaddy eine Untersuchung einleiten und innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt auf eine Anfrage reagieren.
    • Anfragen dürfen nur für aktuelle Domainregistrierungen eingereicht werden. Wir stellen über dieses Verfahren keinen historischen oder archivierten NPRD zur Verfügung.
    • Anfragen müssen den genauen Domainnamen enthalten, der überprüft wird. Im Rahmen dieses Prozesses erfüllen wir keine Anfragen für Teilübereinstimmungen.
    • Anfragen werden pro Domain geprüft und bearbeitet. Mit diesem Verfahren stellen wir keine Suchergebnisse für mehrere verwandte Domains oder NPRD bereit.
    • Wir werden außer den folgenden NPRD-Daten keine weiteren Kontaktdaten angeben: Name des Registranten, Adresse, Telefonnummer und E-Mail-Adresse.
  3. Falls GoDaddy nach alleinigem Ermessen zu dem Schluss kommt, dass der Antrag ausreichende rechtliche Gründe bietet und verhältnismäßig ist, senden wir Ihnen eine WHOIS-Zugriffsvereinbarung zur Unterzeichnung und Ihnen nach der Unterzeichnung einen eingeschränkten Zugriff auf das angeforderte NPRD.
    • Wenn wir zu dem Schluss kommen, dass der Antrag keine ausreichende Rechtsgrundlage bietet oder die betroffenen Personen unverhältnismäßig stark betroffen ist, lehnen wir Ihren Antrag ab. In diesem Fall ist eine Vorladung oder eine ähnliche gerichtliche Verfügung die effizienteste Methode, um Daten anzufordern.

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